Bundesgeneralversammlung (BGV)
Die Bundesgeneralversammlung ist das oberste willensbildende Organ der Gesamtpartei.
Die BGV ist eine Mitgliederversammlung und tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
Du kannst deinen Mitgliedsbeitrag für 2013 auch auf der BGV entrichten, aber du musst zumindest 4 Wochen vor der BGV beigetreten sein.
Sie wählt die bundesweiten Wahlvorschläge und beschließt über: das Parteiprogramm, Fachprogramme und bundesweite Wahlprogramme, inhaltliche Anträge auf Bundesebene, Budgetvoranschlag und Entlastung der BGF. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte der Bundesorgane entgegen und wählt in diese entsprechend dieser Satzung; sie kann die von ihr gewählten Mitglieder der Bundesorgane vorzeitig abwählen; sie entscheidet über Wahlplattformen und erteilt Handlungsaufträge an BV, BGF und EBV; sie wählt die Vertreter in den Organisationen, deren Mitglied die PPat ist.
Informationen zur nächsten Bundesgeneralversammlung finden sich auch in unserem Wiki.