Bedingungsloses Grundeinkommen
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) aus, das die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, einen individuellen Rechtsanspruch darstellt, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird und keinen Zwang zur Arbeit bedeutet. Das BGE soll die Vielzahl von Transferleistungen durch ein übersichtlicheres und transparenteres System mit weniger Verwaltungsaufwand vereinen. Die Piraten entwickeln ein eigenes Konzept zur Umsetzung und Finanzierung, welches volkswirtschaftlich tragbar ist.
Ausgangslage
Mit Hilfe neuer Technologien und daraus resultierender Automatisierung sowie Rationalisierung wird Erwerbsarbeit zunehmend knapper und Vollbeschäftigung ist zukünftig immer unrealistischer. Prekäre Arbeitsverhältnisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dadurch ist oft kein Einkommen zu erzielen, das die Existenz sichert. Die Veränderung des Arbeitsmarktes und der demografische Wandel überfordern die Sozialsysteme; es bedarf eines Systemwechsels.
Seit den goldenen Zeiten unseres Sozialstaates hat sich viel verändert. Jahrzehntelang gingen die Beiträge nach oben und die Leistungen nach unten. Mit dem Grundsicherungskonzept (bedarfsorientierte Mindestsicherung) wurde der Versuch unternommen, darauf zu reagieren. Die Regierung hat allerdings dabei die Fehleinschätzung zur Grundlage gemacht, dass für jeden ein Erwerbsarbeitsplatz verfügbar wäre, der ein Auskommen sichert.
Durch den massiven Ab- und Umbau der Sozialsysteme haben viele Arbeitnehmer Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und üben Tätigkeiten aus, die sie ohne Zwang nicht machen würden. Außerdem wird oft gefordert, dass Erwerbsarbeit aufgenommen wird, die dem Lohnabstandsgebot nicht Genüge trägt; Es ist menschlich nachvollziehbar, wenn sich hierbei jemand verweigert und sich diesem Zwang zu Entziehen versucht.
Finanzierungsproblem und Systemwechsel
Durch die veränderte Alterspyramide werden die Einzahler weniger und die Empfänger mehr. Außerdem zahlen viele, die über der Bemessungsgrenze liegen, nicht ihrem Einkommen entsprechend ein. Steuerfreibeträge sollen dazu dienen, dass Geringverdienende weniger Steuerlast haben – allerdings profitieren in absoluten Begriffen davon die Besserverdienenden.
Die Probleme der heutigen Sozialsysteme werden immer deutlicher und ein Wandel wird immer nötiger. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für jeden könnte den Sozialstaat auf neue Beine stellen und eine positive Einwicklung in vielen Bereiche bewirken. Trotz der sozialen Komponente des BGE ist der wesentlich wichtigere und zukunftsträchtigere Ansatz eine Systemumstellung des Wirtschaftssystemes in der postindustriellen Arbeitswelt. Der Arbeitsmarkt verändert sich durch die Einführung des BGE von einem Nachfrage- zu einem Angebotsmarkt und führt somit zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer.
Durch ein BGE steigt weiters die Selbstbestimmung jedes Einzelnen, ob bei der Wahl seines Berufes oder der Entscheidung für ein Ehrenamt. Keiner muss Rechenschaft gegenüber einem Amt ablegen oder eine eventuell „willkürliche“ Gegenleistung erbringen, um seinen Anspruch geltend machen zu können.
Bürokratieabbau und Transparenz
Wenn jeder ein BGE bekommt, ist weniger Bürokratie notwendig (außer für Mehrbedarf) und ein gläserner Antragsteller wird überflüssig. Viele Menschen leben von Transferleistungen (ohne Pension), die Mehrzahl davon bräuchte mit einem BGE keine persönlichen Angaben mehr zu machen und ein „Schnüffeln“ in der Privatsphäre (inkl. „Hausdurchsuchungen“, um etwa ein eheähnliches Verhältnis nachzuweisen) würde entfallen.
Wenn durch ein BGE die Ausgangssituation für alle gleich ist, wären Neiddebatten überflüssig. Alle haben mit einem BGE die gleiche Basis; man muss sich nicht in den Gesetzen auskennen, um von den Möglichkeiten des Sozialsystems profitieren zu können. Jeder weiß, dass jeder andere auch ein BGE bekommt.
Durch ein BGE könnten viele bedarfsorientierte Sozialleistungen entfallen (wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), manche auf Sonderbedarf beruhenden Sozialleistungen werden aber auch in Zukunft über das BGE hinausgehend ausbezahlt werden müssen (etwa das Pflegegeld).
Neue Möglichkeiten
Weiters sind in unserer Gesellschaft viele Menschen ehrenamtlich tätig und bekommen keine finanzielle Entlohnung; ganz im Gegenteil, man muss erst einer Erwerbsarbeit nachgehen, um überhaupt in der Lage zu sein, sich engagieren zu können (auch etwa in politischen Parteien oder Bürgerinitiativen). Mit einem BGE könnten sich mehr Menschen ehrenamtlich betätigen, da die Grundbedürfnisse gedeckt sind.
Immer mehr ist die Ausbildung von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig und nicht von den Begabungen und Interessen des Einzelnen. Wir haben ein Ausbildungssystem, aber kein Bildungssystem, das auf individuelle Begabungen eingeht und diese auch fördert.
Mit der Sicherheit durch ein BGE bekäme man die Möglichkeit der freien Wahl der Tätigkeit, ohne dass der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht. Schon bei der Ausbildung finden Kreativität und persönliche Neigungen höhere Bedeutung. Mit einem BGE ist man in der Lage, „Nein“ zu sagen, wenn die Bezahlung zu gering ist oder Arbeitsbedingungen unverhältnismäßig sind.
Durch die Einführung eines BGE wäre außerdem nicht mehr die zwingende Notwendigkeit gegeben, für eine Erwerbsarbeit den Wohnort zu wechseln und etwa in die Stadt zu ziehen (Stichwort „Landflucht“). Ganz im Gegenteil könnte sich gegenläufige Entwicklungen ergeben, dass Menschen wieder das ländliche Leben bevorzugen und es aufgrund der dort steigenden Nachfrage zu Angeboten von Arbeitsplätzen kommt.
Zuletzt sei angemerkt, dass es heute oft so ist, dass viele nicht die Leistungen in Anspruch nehmen, die ihnen zusteht – dazu zählen Menschen mit einem geringen Einkommen oder mit einer kleinen Rente. Sie sind oft entweder zu stolz oder wollen sich vom System nicht entwürdigen lassen, indem sie alle geforderten privaten Informationen offenlegen. Wenn jeder ohne Überprüfung ein BGE bekommt, stellt sich die Frage gar nicht: Der Nachbar, die Freunde und alle in der Familie haben ein BGE, daher gibt es keinen Grund, sich für etwas zu schämen, weil es jeder bekommt – völlig unabhängig vom Status.
Konkretes Modell
Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar.
Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.
Diese Sonderregelung gewährleistet, dass nicht andere Personen mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft.
Nächstes zusammengefasstes Kapitel: Bürgerbeteiligung und Demokratie
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