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Wir leben Basisdemokratie

Urheber- und Patentrecht

Das Urheberrecht entstand ursprünglich, um die Erstellung, Entwicklung und Verbreitung von kulturellen Ausdrucksformen zum Wohle der Gesellschaft anzuregen. Um diese Ziele zu erreichen, benötigen wir eine ausgewogene Balance zwischen den allgemeinen Anforderungen der Verfügbarkeit und Verbreitung auf der einen Seite und den Forderungen der Schaffenden nach Anerkennung und Vergütung auf der anderen Seite.

Eine ähnliche Thematik betrifft das Patentrecht. Patente sind offiziell gebilligte Monopole auf Ideen. Große Unternehmen patentieren fieberhaft soviel wie möglich, um die Zahl ihrer Patente stetig zu steigern. Diese Patente werden dann oft dazu verwendet, um Kleinunternehmer gar nicht erst in der Riege der großen Firmen mitspielen zu lassen. Die zunehmende Monopolisierung führt zu keinerlei Verbesserung des Kundennutzens, des Preises oder der Qualität – im Gegenteil wird das Patentrecht dazu verwendet, Preise auf ein Niveau zu heben, die ein tatsächlich freier Markt nie möglich machen würde, und Beschränkungen einzuführen, die dieser nie akzeptieren würde.

Die Piraten fordern deshalb:

  • Urheberrechtsschranken ausweiten und Gültigkeitsdauer herabsenken. Die Fristen, innerhalb derer das Urheberrecht die Verbreitung von Informationen und Wissen einschränkt, sind durch sukzessive Ausweitung in den letzten Jahrzehnten mittlerweile deutlich zu lang.
  • Kopierschutzmaßnahmen untersagen. Diese widersprechen explizit dem gesetzlich verankerten Recht auf Privatkopie. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass freie Verbreitung von Wissen und Kultur der Allgemeinheit nützt.
  • Freie Nutzung aller Medien im Bildungskontext. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, als dass man es unnötig vielen Einschränkungen unterwerfen sollte. Lehrende und Referenten müssen aus der rechtlichen Grauzone befreit werden, in die sie durch die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterial gelangen.
  • Förderung der Selbstbestimmung Kulturschaffender. Wir wollen die Abhängigkeit der Kulturschaffenden von der Verwertungsindustrie reduzieren – durch die Förderung alternativer Vertriebs- und Vermarktungsmodelle sowie kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung der Kulturschaffenden in Verhandlungen mit Rechteverwertern.
  • Freie Verbreitung nicht verfügbarer digitaler Werke. Wenn digitale Werke aufgrund von Marktversagen in Österreich nicht legal einfach erwerbbar sind, so darf dies nicht in einer Reduktion der Verfügbarkeit und des Austauschs von Wissen und Kultur resultieren.
  • Verbot von Trivialpatenten.

Nächstes zusammengefasstes Kapitel: Freiheit und Grundrechte
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