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Wir leben Basisdemokratie

Das bedingungslose Grundeinkommen

Warum wollen wir es?
Woher kommt die Idee?
Und was ist das eigentlich?

Beginnen wir im Jahr 1789 – bei der französischen Revolution!

01-Liberté

Machen wir weiter mit dem 10. Dezember 1948.

Dem Tag der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

02-human rights

Der Artikel 1 lautet:

“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.”

Und im Artikel 22 steht:

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind

Dies alles bedeutet, dass in einer Gesellschaft die mit Geld funktioniert und alle existenzsichernden Bedürfnisse zu bezahlen sind, dass das Recht auf Leben gleichbedeutend ist mit einem Recht auf Einkommen.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist somit ein demokratisches Grundrecht auf Teilnahme an der Gesellschaft!

Dementsprechend soll das BGE

  • bedingungslos jedem Mitglied der politischen Gemeinschaft gewährt werde
  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen
  • und keinen Zwang zur Arbeit bedeuten!

In den Grundwerten der Piraten steht zu diesem Thema:

Freiheit

Wir Piratinnen und Piraten stehen für die politische, gesellschaftliche, rechtliche und wirtschaftliche Freiheit jedes einzelnen Menschen, sein Leben so gestalten zu können, wie er es für richtig hält, solange die Freiheit der anderen geachtet wird. Neben der Freiheit von Zwängen, allem voran der freien Bestimmung über den eigenen Körper, gehört dazu auch die aktiv herzustellende Freiheit zur Selbstentfaltung und Teilhabe.

Gemeinschaft

Jede und jeder Einzelne profitiert davon, in einer Gesellschaft zu leben, in der es niemandem schlecht geht. Alle Menschen müssen die gleichen Chancen zur Selbstverwirklichung und dasselbe Recht auf Mitbestimmung haben. Plattformen und staatliche Leistungen müssen diskriminierungsfrei und unbestechlich allen zugänglich sein.

Mitgefühl

Wir fühlen uns unseren Mitmenschen gegenüber zur Solidarität verpflichtet, unterstützen Schwächere und schützen die Rechte gesellschaftlicher Minderheiten

Es ist kein Zufall, dass die Freiheit an 1. Stelle steht.

Freiheit ist eine der wesentlichen, wenn nicht DIE wesentliche Forderung der Piraten!

Freiheit ist unteilbar und deshalb muss das auch bedeuten: Selbstbestimmtes Handeln aller Menschen mit größtmöglicher Unabhängigkeit durch ökonomische Einschränkungen!

Diese Unabhängigkeit wollen wir durch ein existenzsicherndes, bedingungsloses Grundeinkommen gewährleisten.

Erich Fromm formuliert das so:

“Das garantierte Grundeinkommen würde nicht nur aus dem Schlagwort ‘Freiheit’ eine Realität machen, es würde auch ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens verwurzeltes Prinzip bestätigen, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft ‘von Nutzen’ ist

er sagt auch:

Das während des größten Teils der vergangenen und der gegenwärtigen Menschheitsgeschichte vorherrschende Prinzip lautet (im Kapitalismus genau wie in der Sowjetunion): ‘Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen.’ Diese Drohung zwang den Menschen, nicht nur so zu handeln, wie von ihm verlangt wurde, sondern auch so zu denken und zu fühlen, daß er nicht einmal in Versuchung geriet, sich anders zu verhalten.”

Das garantierte jährliche Mindesteinkommen bedeutet echte Freiheit und Unabhängigkeit. Deshalb ist es für jedes auf Ausbeutung und Kontrolle beruhende System, insbesondere die verschiedenen Formen von Diktatur, unannehmbar.”

Das BGE ist aber nicht nur ein Thema bezüglich Freiheit und soziale Absicherung, sondern auch ganz wesentlich im Bezug auf die wirtschaftliche Umgestaltung unserer Gesellschaft.

Wir leben in einer Gesellschaft, die ihre Arbeitsprozesse immer mehr und mehr, wenn möglich, vertechnisiert und Menschen durch Maschinen ersetzt. Durch diese Entwicklung ist der Schritt weg vom strukturellen Arbeitszwang hin zu einem Tätigsein in Freiheit und Würde nach den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Menschen leichter möglich als je zuvor.Diese Entwicklung hat natürlich Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Bereitstellung von Erwerbsarbeitsplätzen für alle Menschen wird in unserer Gesellschaft immer schwieriger.

Mit anderen Worten – der Traum der Vollbeschäftigung ist ausgeträumt.

03-arbeitslosigkeit

Das bedeutet, dass entweder ein immer grösserer Teil der Gesellschaft in struktureller Arbeitslosigkeit verharrt, oder dass wir eine Möglichkeit schaffen müssen, die vorhandenen, im Produktionsprozess notwendigen Arbeiten auf mehr Menschen zu verteilen.Und zwar so, dass den Menschen mit den dann vielleicht geringeren Einkommen aus Lohnarbeit eine gesicherte Existenz und eine gesellschaftliche Teilhabe möglich ist.

Ein weiteres Problem unserer Gesellschaft ist die sogenannte Alterspyramide und damit verbunden die Finanzierung der Alterspension für die immer grössere Anzahl von Menschen im „Ruhestand“.

alterspyramide

Auch wenn von der aktuellen Politik immer wieder beteuert wird „die Pensionen sind sicher“, glaubt das speziell jene Gruppe von Menschen die am Beginn ihres Erwerbslebens stehen, schon lange nicht mehr.

Vor allem wegen der Tatsache, dass der Staatszuschuss zu den Pensionen dramatisch ansteigt.

05-zuschüsse

Auf lange Sicht ist das BGE mit der damit verbunden Systemumstellung un den den damit vorhandenen Möglichkeiten über die Existenzsicherung hinaus individuelle Vorsorge zu treffen ein Ansatz zur Lösung für dieses Problem.

Das BGE hätte aber auch unmittelbare vorteilhafte Auswirkungen für die Wirtschaft

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Durch die Stärkung der Kaufkraft vor allem für einkommensschwache Bevölkerungsschichten entstehen sowohl direkt, als auch indirekt neue Arbeitsplätze, da die Unternehmen die erhöhte Konsumfreude auch als Signal werten um mehr zu investieren.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Vorteile für verschiedene Gruppen unserer Gesellschaft:

Das BGE wird

  • Arbeitslose nicht von Arbeit verprellen, indem ein Zuverdienst verrechnet wird
  • die Angst vor Arbeitslosigkeit nehmen
  • den Menschen echte Entscheidungsfreiheit geben
  • in Partnerschaften die wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber dem Partner weitgehend gewährleisten
  • unbezahlte Arbeit würdigen (z.B. in Familien)
  • Kleinkriminalität verringern
  • die soziale Ausgrenzung Arbeitsloser vermeiden
  • den Zwang zu fortlaufendem Wachstum herabsetzen
  • ein nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen
  • bäuerlichen Kleinbetrieben ermöglichen ihren Hof zu bewirtschaften, ohne zusätzliche Erwerbsarbeit anzunehmen
  • es gewerblichen Kleinbetrieben und Einzelunternehmern ermöglichen existenzangstbefreit ihren Betrieb (ihr Unternehmen) ohne übermässige Selbstausbeutung zu führen
  • es Unternehmensgründern erlauben, ihre Ideen und Projekte leichter umzusetzen
  • das Unwesen ausbeuterischer Praktikantentätigkeit abstellen und das Prekariat eindämmen

Es ist aber dezidiert festzuhalten, dass das BGE nicht als Abgeltung oder Bezahlung diverser Leistungen verstanden werden darf. Ganz besonders nicht in Bezug auf das Urheberrecht oder für Patente!

Ein weiterer wesentlicher Vorteil bei Einführung des BGE ist damit mögliche Abbau der Bürokratie und des im derzeitigen System notwendigen Verwaltungsaufwandes.

Sozialpolitisch motivierte Eingriffe in den Arbeitsmarkt werden überflüssig und es kann auf verzerrende und ineffiziente Regelungen verzichtet werden.

Noch ein, für Piraten nicht unwesentlicher Punkt, darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben:

Durch die Einführung des BGE gibt es keine Datensammlung im Sozialsystem mehr.

Es gibt keinen „gläsernen“ Antragsteller mehr und es gibt ein transparentes Sozialsystem.

WER erhält das bedingungslose Grundeinkommen?

Alle in Österreich rechtmässig lebenden Menschen (dzt. 8,3 Mio).
Personen die nach Österreich zuziehen haben nach einer Dauer von 10 Jahren (= Frist für Erlangung der Staatsbürgerschaft) ebenfalls Anspruch auf das BGE.
Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit.
Personen die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen.

Das BGE ist unpfändbar!

Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit:
Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt.
Ein Drittel wird an die jeweils Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Diese Sonderregelung gewährleistet, dass mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln nicht andere Personen Missbrauchtreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziertwerden kann.

In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für die diversen unterschiedlichen sozialen Schichten.

Dieser Personenkreis hat dann die Möglichkeiten sich eine langfristige Existenz zu sichern, z.B. in Form einer Investition in Bildung oder Gründung eines Unternehmens.

Diese Summen wären dann auch ein wesentlicher Bestandteil zur Belebung der Wirtschaft

Womit wir bei den immer wieder – zu Recht – auftauchenden drei grossen Fragen sind:

  • Wer soll das bezahlen?
  • Wer wird dann noch arbeiten, bzw. wer wird die „Drecksarbeit“ machen?
  • Wie machen wir die Umstellung?

Wer soll das bezahlen?

Eindeutig festzuhalten ist, dass dieses Modell nur zur realistischen Darstellung der Finanzierbarkeit bei politischem Willen gedacht ist, es diverse andere Vorschläge zur Finanzierung gibt und in weiter Folge viel Detailarbeit notwendig ist.

Die hier genannten zahlen beziehen sich auf den Stand 2013 was die Höhe von 837,- (der aktuelle Ausgleichszulagenrichtsatz vulgo Mindestpension) betrifft, bzw. beruhen auf Zahlen der Statistik Austria aus dem Jahr 2010 was die Budgetzahlen bzw. die zugrundeliegenden Steuerbemessungsgrundlagen betrifft.

07-finanzierung

Ungeachtet der dargestellten Finanzierbarkeit fordern wir im Zusammenhang mit der Einführung des BGE eine Umstellung und Vereinfachung des Steuersystems auf ein gerechtes, transparentes und für alle nachvollziehbares System.

Denkbare Forderungen in diesem Zusammenhang (wobei nicht alle hiervon offizielle Forderungen der Piratenpartei sind, siehe hierzu unser Parteiprogramm):

1. Einführung eines Integrativen Steuertarifs

Im speziellen wird mit der Einführung des BGE auch eine Umstellung des derzeitigen sehr komplexen Lohn- und Einkommenssteuer-Steuersystems auf einen vereinfachten integrativen Steuertarif gefordert.

Dies bedeutet alle Arten von Abgaben eines Einkommens in einen einzigen Tarif zu fassen. Also z.B. die Integration von SV-Abgabenund Wegfall der Höchstbemessungsgrundlage zur SV.

Ebenso die Streichung des steuerbegünstigten Jahressechstels und den Wegfall diverser steuerlicher Ausnahmen und Förderungen.

Z.B. Streichung der Pendlerpauschale, Entfall der Steuerbegünstigung bei Überstunden, Absetzbetrag für Alleinerzieher oder Mehrkinderfamilien usw.

2. Steuergerechtigkeit durch Besteuerung sämtlicher Einkommen bzw. Vermögenszuwächse mit den gleichen Steuersätzen

Arbeitsloses Einkommen (z.B. Kapitalerträge) sind ebenso mit den gleichen Steuersätzen zu versteuern wie Arbeitseinkommen!

Darunter fallen auch Erbschaften und Schenkungen.

Aber auch Gewinne von Unternehmen, Gesellschaften und Stiftungen sollten dieser gleichen Besteuerung unterliegen.

Ebenso wie jede Art von Vermögenszuwachs bei deren Realisierung in Geldwerte (zb. Verkauf von Immobilien, Wertpapieren oder Kunst).

3. Änderung der MwSt.

Die Mehrwertsteuer soll durch unterschiedlich hohe Steuersätze (in Abstufungen wie z.B. die Einkommenssteuer) die Möglichkeit vonLenkungseffekten für existenzielle Ausgaben (Miete, Ernährung, Bildung, erneuerbare Energie) bzw. gesellschaftlich unerwünschte Ausgaben (Luxusgüter, fossile Energie, motorisierter Individualverkehr) bieten.

4. Grundsteueranpassung

Da ein Großteil von Grund und Boden in Österreich wenigen Besitzenden gehört, erscheint eine Anpassung der Einheitswerte aus dem Jahr 1973, die der Grundsteuer (0,2 % jährlich) zu Grunde liegen, an aktuelle Verkehrswerte sozial verträglich und dient der Sicherheit des sozialen Friedens.

Wer wird dann noch arbeiten, bzw. wer wird die „Drecksarbeit“ machen?

Bezeichnend ist eine Studie, die nachweist, dass zwar viele auf Befragung befürchten, dass der Grossteil der Menschen nicht mehr arbeiten wird, über 75 % aber angeben, selbst doch weiterhin arbeiten zu wollen.

Hier eine Studie wieviele Personen welche Arbeitszeiten sie wählen würden.
Interessant dabei, dass ca 50 % genau so viel arbeiten würden wie bisher und immerhin 75 % mehr als 30 Stunden arbeiten möchten

08-arbeitszeit

Das BGE führt tendenziell zu einer Umstrukturierung des Arbeitsangebotes.

Gerade im Bereich niedriger Arbeitseinkommen ist mit stärkeren Arbeitsangebotsreaktionen zu rechnen.

Die Arbeitsnachfrage nach unangenehmen Arbeiten wird sinken und für angenehme Tätigkeiten steigen. Entsprechend werden die Löhne für angenehme Arbeiten sinken und für unangenehme steigen.

Die derzeitigen Regelung der Notstandshilfe/Mindestsicherung wirken aufgrund der Anrechnungsregelung für selbsterwirtschaftetes Einkommen faktisch wie eine Lohnfixierung im Niedriglohnbereich bzw. auf einem Verharren in der staatlichen Abhängigkeit.

Darüber hinaus bietet die hier zur Diskussion stehende Höhe des BGE nach allen Erfahrungen genug finanzielle Anreize durch Erwerbsarbeit einen höheren Lebensstandard zu erreichen.

Und wieder Erich Fromm:

Meines Erachtens kann man zeigen, daß der materielle Anreiz keineswegs das einzige Motiv ist, um zu arbeiten und sich anzustrengen. Erstens gibt es auch noch andere Motive – wie z. B. Stolz, soziale Anerkennung, Freude an der Arbeit selbst usw. An Beispielen hierfür fehlt es nicht. Am deutlichsten sieht man es an der Arbeit des Wissenschaftlers, des Künstlers usw., deren hervorragende Leistungen nicht vom finanziellen Gewinn, sondern von verschiedenen Faktoren motiviert sind: vor allem vom Interesse an seiner Arbeit, vom Stolz auf die eigene Leistung und dem Streben nach Anerkennung. Aber so augenfällig diese Beispiele auch sein mögen, so sind sie doch nicht völlig überzeugend, weil man sagen könnte, diese Ausnahmemenschen seien zu solchen außergewöhnlichen Anstrengungen eben deshalb fähig, weil sie so außergewöhnlich begabt seien, und sie seien deshalb keine typischen Beispiele für die Reaktion des Durchschnittsmenschen. Mir scheint dieser Einwand jedoch nicht stichhaltig, wenn wir uns die Antriebe zur Aktivität bei Menschen näher ansehen, welche diese Eigenschaften des außergewöhnlichen, kreativen Menschen nicht besitzen. Welche Anstrengungen werden im Bereich des Sports und vieler Hobbys aufgeboten, wo keinerlei materielle Anreize gegeben sind. In welchem Ausmaß das Interesse am Arbeitsprozeß selbst ein Antrieb zur Arbeit sein kann, hat zuerst Professor Mayo in seiner klassischen Untersuchung in den Chicagoer Hawthorne-Werken der „Western Electric Company“ nachgewiesen (E. Mayo, 1933). Allein die Tatsache, daß man ungelernte Arbeiterinnen bei dem Experiment, das ihre Arbeitsproduktivität betraf, selbst heranzog und sie durch ihre Beteiligung zu interessierten, aktiven Teilnehmern wurden, führte zu einer höheren Produktivität, ja sogar zu einem besseren Gesundheitszustand.

Ein zweites Argument dafür, daß der Mensch nicht nur aus materiellem Anreiz arbeiten und sich anstrengen will, ergibt sich aus der Tatsache, daß der Mensch unter den Folgen von Untätigkeit leidet und eben gerade nicht von Natur aus träge ist. Sicher würden viele Leute gerne für ein oder zwei Monate nicht arbeiten. Die allermeisten würden aber dringend darum bitten, arbeiten zu dürfen, selbst wenn sie nichts dafür bezahlt bekämen. Erkenntnisse über die kindliche Entwicklung und über Geisteskrankheiten liefern eine Fülle Daten hierfür.

 

Wie machen wir die Umstellung?

  1. Festlegung einer einheitlichen Mindeshöhe für alle existenzsichernden Transfer- und Sozialleistungen (Mindestsicherung, Notstandshilfe, Ausgleichszulage) auf die Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes.
  2. Personenbezogener Auszahlungsmodus – Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstanshilfe
    https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/682.html
  3. Ersatzlose Streichung der derzeitigen Möglichkeiten, Sperren des Bezuges des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe zu verhängen. Freiwilligkeitsprinzip bei Kursbesuchen des Arbeitsmarktservice.
    https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/626.html
  4. Eine Regelung über eine gleitende Verringerung der Mindestsicherung/Notstandhilfe bei Zuverdienst bzw. die Streichung der Zuverdienstgrenze (386,60/mtl) für Alterspensionen oder ähnlichen Transferleistungen.
  5. Die Anforderungen für den Bezug der Mindestsicherung sind zu vereinfachen und der Zugriff auf Vermögenswerte ist einzuschränkenderzeit muss angebotene Arbeit angenommen werden:
    • Es gibt verpflichtende Weiterbildungsmassnahmen
    • Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen
    • Vermögen über 3.975,- (inkl. Kfz) sind zu veräussern und es erfolgt ein Eintrag ins Grundbuch bei eigengenutzten Wohnimmobilien
  6. Die Abschaffung eines generellen Pensionsantrittsalters
    Mit der Annahme der i1736 haben wir die Abschaffung des Pensionsantrittalters bereits im Programm.Ein derartiger individueller „fliessender“ Pensionsantritt ist ein erster Schritt in Richtung BGE und bringt erste Erfahrungen im Umgang mit persönlicher Freiheit ohne strukturellem Arbeitszwang und das „freiwillige“ Arbeitsverhalten der Betroffenen.https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/1736.html
  7. Einführung unserer Kinder- und Jugendlichenmodells für alle Berechtigten bis zur Volljährigkeit

Kommentare

8 Kommentare zu Das bedingungslose Grundeinkommen

  1. Gerti meinte am

    ich bin sehr froh, dass endlich das Wort Menschenwürde hier vorkommt!!
    weiter so!!

  2. Hannes meinte am

    Danke für den informativen Post zu diesem Thema.

    Meine Stimme habt ihr :)

  3. Kofler Siegfried meinte am

    Eine grundsätzliche Neustrukturierung unseres Systems ist schon lange überfällig.Das bedingungslose Grundeinkommen entspricht dem Grundgedanken des neuem Wassermann-Zeitalters, welchem Freiheit,individuelle Lebensgestaltung und Brüderlichkeit zugrunde liegt.

  4. Hanswurst meinte am

    schöne zusammenstellung.
    schade, dass dieses thema zu komplex ist um es kurz und prägnant zu erklären. Ich hoffe die piraten kommen mit anderen themen ins parlament um dann auch das BGE zu forcieren.

  5. Eine ganz schöne Übersicht mit ziemlich durchdachten Vorschlägen. Trotzdem etwas Kritik:

    - Eine Staffelung der MwSt. ist kontraproduktiv. Dazu gibt es auch Forschung. Für die Lenkungswirkung ist sie ungeeignet, da arbeitet man besser mit Mengensteuern auf schlimme Dinge (z.B. auf Erdöl, Tabak etc.). Steuerermässigungen sind generell sehr problematisch, weil dadurch die, die viel haben/konsumieren am meisten profitieren. Lieber einen Einheitssatz bei der MwSt. und dafür ein höheres BGE (Mehrwertsteuerbonus). Siehe auch
    http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA544

    - Dezidierte Ressourcenbesteuerung ist unumgänglich, z.B. so: http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA475

    - Die Drittelung des BGE für Kinder überzeugt nicht, erscheint vielmehr ausgesprochen willkürlich. Außerdem würde ich dann die ganzen Verbilligungen für Kinder was Fahrkarten, Eintrittskarten etc. angeht mal endlich abschaffen (für “Arbeitslose” etc. entfällt das dann auch).

    - Mit fehlt ein klares Statement über die Notwendigkeit einer Volksabstimmung – auch über die Höhe. Denn die lässt sich nicht berechnen, sondern sie muss vereinbart werden. Und zwar unter den Leuten, die das nachher auch alles bezahlen.

    - Für ein mögliches Einstiegsszenario siehe https://www.piratenpartei-hessen.de/piratengedanken/2013-01-22-der-mindestlohn-und-die-bruecken-technologie

  6. Georg meinte am

    @Eric: wenn schon die Kinderermäßigungen, dann bitte aber die Pensionistenermäßigungen. Es ist nicht einzusehen, dass satt versorgte Pensionisten überall Ermäßigungen genießen, während Familien hier voll blechen. Fahren sie mal mit 3 Kindern in eine Therme. Da sind dann gleich mal 10% der BGE dahin.

  7. @Georg: Vermutlich meinen wir das selbe. Solche Ermässigungsregelungen sind generell nicht so toll, weil sie erstens zu Mitnahmeeffekten führen, zweitens für manche dann unter Umständen doch nicht reichen und drittens natürlich diskriminierend wirken, denn es muss ja immer zwischen verschiedenen Arten von Anspruchsberechtigten unterschieden werden.
    Viel sinnvoller ist daher ein ausreichendes Grundeinkommen für Alle und im Gegenzug die Streichung dieser – zudem auch noch Verwaltungsaufwand verursachenden – Verrenkungen.

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