Wien, 12.Oktober 2012. Ein durchaus ernstzunehmendes Problem hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit stellt die missbräuchliche Verwendung von ELGA – Gesundheitsdaten dar. Laut §118c, Abschnitt 10 des Gesundheitstelematikgesetz 2011 (ELGA – Gesetz) sind Personen, welche ELGA – Gesundheitsdaten missbräuchlich verwenden, mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Dieses Strafmaß ist als durchaus nicht sehr abschreckend zu beze...
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