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Wir leben Basisdemokratie

Gesundheits-Dokumentations-Verordnung zur Begutachtung

Mit dem schwunghafte Handel mit Patientendaten durch 350 Ärzte hat nun auch
Österreich seinen sommerlichen Datenschutz-Aufreger. Eigentlich ein alter Hut,
die ARGE DATEN hatte schon im Mai 2012 Ärzte von der Teilnahme an diesem
Werbeprogramm abgeraten, die Datenschutzkommission hat den Handel – blauäugig
- schon 2008 genehmigt. Bundesminister Stöger empört sich pflichtgemäß,
Medien, Kammervertreter und beamtete Patientenanwälte üben sich in
Entrüstungsritualen.

Dabei wäre es für BM Stöger angemessen vor der eigenen Haustüre zu kehren.
Just im tiefsten Sommer hat er eine höchst problematische
Gesundheits-Dokumentations-Verordnung zur Begutachtung verschickt. Hinter dem
sperrigen Titel versteckt sich – nunmehr amtlich angeordnet – genau das, was
die Hausärzte kommerziell betrieben haben. Statt bisheriger anonymisierter
Statistiken soll das Gesundheitsministerium patientenbezogene Gesundheitsdaten
erhalten. Natürlich pseudonymisiert, natürlich mit Personenschlüssel,
natürlich verschlüsselt, so hat es der Nationalrat beschlossen. Damit aber bei
Bedarf doch jederzeit Minister und Kollegen nachschauen können, wer welche
Geschlechtskrankheit hat, erfolgt die “Verschlüsselung” unter Kontrolle des
Gesundheitsministeriums.

Und wer die Sicherheit in Österreichs Ämtern kennt, der weiß, genau so gut
könnte man die Daten gleich mittels Lautsprecher verbreiten.

Viele werden sich fragen, was kann man schon mit diesen pseudonymisierten
Datenhaufen anfangen, niemand interessiert sich für mich und meine Grippe.
Tatsächlich gilt das NSA-Prinzip. Zuerst werden gigantische Datenmengen
gesammelt, dann wird gestöbert, analysiert und verknüpft. Danach werden
Schlüsse gezogen, richtige und falsche, immer zum Schaden der Betroffenen.

Mit pseudonymen Gesundheitsdaten können Pharmafirmen ihre Werbestrategien
optimieren, aber auch für Privatversicherer sind sie Gold wert. Sie fragen den
hoffnungsfrohen Versicherungswerber nicht nach Erkrankungen, hier lügt ja
jeder wie gedruckt, sondern ganz harmlos nach Hausarzt, Gebutsdatum und
Geschlecht. Mit diesen Informationen werden die “verschlüsselten” Datensätze
der famosen Hausärzte durchforstet. Findet sich ein passender Datensatz mit
schweren Erkrankungen, dann wird der Versicherungsantrag abgelehnt, egal ob
der Datensatz tatsächlich zum Antragsteller gehört oder nicht. “Game Over”
oder “Sorry, du warst zur falschen Zeit beim falschen Hausarzt.”

Gastbeitrag von Kerstin Holzer


Kommentare

Ein Kommentar zu Gesundheits-Dokumentations-Verordnung zur Begutachtung

  1. abgesehen vom Euerem Rechtschreibfehler wurde nie ein schwunghafter Handel mit Patientendaten betrieben- von mir persönich schon gar nie
    scheinbar ist eben niemand fehlerfrei
    angeblich sollen 350 Ärzte 15 Krankenhäuser u viele Apotheker Verschreibungsdaten ohne Patientennamen und Vers Nummer um 420 Euro im Jahr weitergegeben haben#
    Altera Pars wurde nie gehört- Euere Bedenken sind prinzipiell aber berechtigt u schlüssig
    Ich bin Hausarzt vom alten Stil u warne vor Elga, e-medikation e-au usw
    unsere Computer Firma Compu group hat uns allle beschissen und ohne uns zu informieren mit unseren Service Gebühren (immerhin 2500 Euro im Jahr) auf unseren Rechnern Schnittstellen zur Absaugung von Patienten Daten installiert
    Wenn man nun 350 Ärzten die Kassenverträge kündigt, werden sich ca 500.000 Österreicher einen neuen “Kassenvertragshausarzt” suchen müssen
    unser Gesundheitsminster geifert Galle und die Kammervertreter aus Wien gifteln vor sich hin, ohne echte Fakten zu kennen
    Die betroffene Firma blockt ab u nennt keine Namen. weil diesbez strenger Datenschutz besteht
    es will wieder niemand nix gewußt haben
    Wünsche Euch viel Glück im Wahlkampf
    Hannes Strand Allgemeinmediziner Landarzt Notarzt Umweltmedizin

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