Die Totalüberwachung soll noch weiterhin bestehen bleiben, wenn es nach den Vertreterinnen und Vertretern von ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ geht – diese haben sich im Justizausschuss dafür ausgesprochen, auf die Urteile des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und in weiterer Folge des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten.
Der Nationalrat soll morgen, am 31. Jänner 2013, in seiner 188. Sitzung einen diesbezüglichen Entschließungsantrag [1] abstimmen. Dadurch kann es noch Jahre dauern, bis das Grundrecht auf Privatsphäre in Österreich wiederhergestellt ist.
Die Analogparteien – mit der löblichen Ausnahme der Grünen – wollen sich weiterhin vor ihrer Verantwortung bezüglich der Grundrechte der österreichischen Bürger drücken. Der Nationalrat verzichtet damit ganz bewusst darauf, entsprechend seiner Kompetenzen der Bundesregierung den Auftrag zu erteilen, auf EU-Ebene die Aufhebung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zu fordern.
Auch die Rücknahme der Terrorgesetze, die ja Bundesgesetze sind, wäre im Nationalrat schon jetzt möglich – was aber auch nicht geschehen wird. Damit werden die Bedenken von über 11.000 besorgten Bürgern ignoriert und die Bürgerrechte weiterhin mit Füßen getreten.